Ausländerbehörden
Die Ausländerbehörden sind für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen zuständig. Sie entscheiden nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anderer Gesetze. Damit sind die Ausländerbehörden auch die erste Ansprechstelle für alle Fragen in diesen Bereichen und zuständig für alle Zuwanderungsgruppen. Seit März 2020 werden die zentral agierenden Ausländerbehörden durch die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung unterstützt, die eine Erstberatung bei Fragen zum Fachkräftezuzug für Drittstaatsangehörige anbietet.
Sollten sich Änderungen ergeben, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung per E-Mail.
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