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Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Am 11. Juni 2024 ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft getreten. Mit GEAS wurden mehrere neue EU-Rechtsakte beschlossen, die ab dem 12. Juni 2026 gelten. Die Reform bildet die Grundlage für die europäische Zusammenarbeit in der Migrationspolitik und vereinheitlicht die Verfahren in allen EU-Mitgliedstaaten. Die GEAS-Reform umfasst elf Gesetzgebungsakte. Die GEAS-Anpassungsgesetze (GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz) sollen die deutsche Rechtslage an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems anpassen. 

Ein Überblick zu den Neuerungen findet sich unter anderem auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Erläuterungen zu den komplexen Änderungen bezüglich sicherer Herkunftsstaaten finden sich auf unserer Internetseite. 

Eine kurze Übersicht zur GEAS-Reform bietet der Informationsverbund Asyl und Migration. Hier werden die wichtigsten Änderungen zu Screening, Asylantragsstellung, Zuständigkeitsbestimmung, Sekundärmigrationszentren, sicheren Herkunftsstaaten und sicheren Drittstaaten, beschleunigten Verfahren, Grenzverfahren, Bewegungsbeschränkungen und Asylverfahrenshaft dargestellt. Darüber hinaus stellt der Informationsverbund Asyl & Migration Basisinformationen zu einzelnen Themen zusammen, die im Laufe der nächsten Monate ständig erweitert werden. 

Weitere Neuerungen rund um das Asylverfahren, zu Schule, Arbeit und Gesundheit sowie zu Krisen, Solidaritätsmechanismus und Resettlement hat der Mediendienst Integration hier sowie in einer Expertise zusammen gestellt.

Zu Änderungen beim Arbeitsmarktzugang durch GEAS informiert die GGUA. 
Die im Rahmen des Arbeitsmarktprojektes „Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (AZG)“ erstellte Arbeitshilfe „Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten seit dem 12.06.2026“ beinhaltet die Neuregelungen der GEAS-Reform im Hinblick auf den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden, Geduldeten und Anerkannten nach positivem Abschluss des Asylverfahrens.

Der Paritätische informiert zu Neuerungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG. Ab 12. Juni 2026 haben alle Kinder und Jugendlichen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung wie alle gesetzlich Versicherten. Die Einschränkungen auf eine Notfallversorgung, die das Gesetz in § 4 AsylbLG bislang vorsah, werden für sie nicht mehr gelten.

Einen Leitfaden „Handreichung zu Familienzusammenführungen im Rahmen der AMMVO“ (Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung) für die Beratungspraxis hat der Informationsverbund Asyl zusammen mit der Diakonie heraus gegeben. Es ersetzt die bisherige Handreichung “Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung” und unterstützt bei der Familienzusammenführung von Geflüchteten innerhalb Europas.

Speziell für Fachkräfte hat der IBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle e. V. drei Broschüren erstellt:

 

Das Büro der Beauftragten arbeitet kontinuierlich daran, neue und relevante Informationen hier zu veröffentlichen. Zuletzt wurden Inhalte auf dieser Seite am 10.09.2026 aktualisiert.

Gesetze und Verordnungen

Alle Rechtsakte GEAS sowie weitere wichtige Gesetze und Verordnungen des internationalen Rechts, Europa-, Bundes- und Landesrechts sowie Thüringer Erlasse finden sich auf unserer Seite Gesetze und Verordnungen.

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