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Dorothea Storch

Lebenslauf

Ausbildung, beruflicher Werdegang

1991

Abitur 

1992 - 1998

Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

16.02.1998

1. Juristische Staatsprüfung in Jena

1998 - 2000

Referendariat

14.08.2000

2. Juristische Staatsprüfung in Jena

2000 - 2012

Rechtsanwältin

07/2012 - 06/2024  

Hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Dornburg-Camburg

Das Amt der Beauftragten

Im November 2014 ist das Amt der Beauftragten für Integration Migration und Flüchtlinge im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angesiedelt worden.

Die Zuständigkeiten der Beauftragten wurden zuletzt mit dem Beschluss zur Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen festgelegt (Veröffentlichung im Gesetz und Verordnungsblatt am 4. Mai 2015 auf Seite 16):

Danach ist die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge zuständig für

  • die Förderung der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots von Ausländern, Ausländerangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Entwicklung von Maßnahmen, die der Diskriminierung von Ausländern entgegenwirken und der Verbesserung der Situation von Ausländern dienen,
  • die Förderung der rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe der in Thüringen lebenden Menschen und nach Thüringen kommenden Menschen mit Migrationshintergrund,
  • die Förderung einer humanen Flüchtlings- und Asylpolitik auf allen staatlichen Ebenen,
  • Förderung von Organisationen, Gruppen und Initiativen, die Interessen von Ausländern vertreten und Aktivitäten für ein verständnisvolles Zusammenleben von Angehörigen verschiedener ethnischer Herkunft entfalten,
  • die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit entsprechenden Stellen des Bundes, der Länder, der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Gemeinden.

Die Geschichte des Amtes

Der Thüringer Landtag hat am 12. Juli 1991 die Schaffung der Stelle eines oder einer Landesbeauftragten für Ausländerfragen beschlossen. Als Aufgaben des oder der Beauftragten wurden festgelegt:

  • die Interessenvertretung der in Thüringen lebenden Ausländerinnen und Ausländer;
  • der Interessenausgleich zwischen Deutschen und Ausländern – vermittelnde und ausgewogene Position bei Auseinandersetzungen;
  • Zusammenarbeit mit Verbänden, Gewerkschaften und Kirchen;
  • Stellungnahmen zu ausländerrelevanten Vorhaben und Programmen und Beratung der Landesregierung in Grundsatzfragen der Ausländerpolitik;
  • Koordinierung der Ausländerarbeit Thüringens und Vertretung Thüringens im entsprechenden Gremium;
  • Vorschläge und Konzepte unterbreiten zum Abbau von faktischen Integrationshemmnissen;
  • die Beratung und Unterstützung von Ausländerinnen entsprechend ihren frauenspezifischen Problemen, religiösen Vorstellungen und ihrer ethnischen Herkunft;
  • Berichterstattung gegenüber der Landesregierung über die Situation der Ausländer in Thüringen;
  • Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung sowohl für die deutsche wie auch die ausländische Bevölkerung;
  • Stellungnahme zu Grundsatzfragen der Asylpolitik;
  • Bildung eines ehrenamtlichen Ausländerbeirats auf Landesebene;
  • Unterstützung bei der Bildung ehrenamtlicher Ausländerbeiräte auf kommunaler Ebene."

Die oder der Beauftragte ist durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten zu berufen.

1992 - 2010 Eckhard Peters (CDU)
2010 - 2015 Petra Heß (SPD)  
2015 - 2025 Mirjam Kruppa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 

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