Ehrenamt
Neues Thüringer Ehrenamtsgesetz stärkt bürgerschaftliches Engagement ab 2025
Am 2. Juli 2024 hat der Thüringer Landtag das neue Thüringer Ehrenamtsgesetz (ThürEhrAG) verabschiedet. Es ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Dieses Gesetz etabliert unter anderem ein Landesprogramm zur "Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen" mit einer jährlichen Gesamtförderung von mindestens 15 Millionen Euro.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieses Programms und wird institutionell mit mindestens 3,5 Millionen Euro im Jahr gefördert. Die konkreten Richtlinien zur Umsetzung des Gesetzes werden von den zuständigen Ministerien unter Beteiligung der Thüringer Ehrenamtsstiftung erarbeitet.
Informationen zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des Landesprogramms werden künftig auf der Internetseite der Thüringer Ehrenamtsstiftung veröffentlicht.
Wir informieren Sie auch über unseren Newsletter fortlaufend zu den Entwicklungen.
Ehrenamtliche übernehmen vielfältige, oft umfangreiche Aufgaben, um geflüchtete und zugewanderte Menschen zu unterstützen. Ihr Einsatz ist unentgeltlich, aber mit großer Verantwortung verbunden. Dieses Engagement ist von unschätzbarem Wert für den Integrationsprozess und verdient höchste Anerkennung.
In Thüringen ist das ehrenamtliche Engagement für und mit Zugewanderten und Geflüchteten vielfältig und entwickelt sich stetig weiter. Zur Unterstützung dieser Einsätze bieten die folgenden Seiten Anregungen, praktische Tipps und hilfreiche Verweise für Engagierte sowie für alle, die sich mit dem Thema Ehrenamt befassen.
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